Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Gebrauchtwagenverkauf (Remarketing)
Leasys Austria GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verkäufe gebrauchter Fahrzeuge durch die Leasys Austria GmbH ("Verkäufer") im Rahmen des Remarketing, insbesondere über Händlerplattformen, Auktionen und Direktverkäufe.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (B2B) als auch Verbrauchern (B2C). Für Unternehmer gelten ergänzend die speziellen Regelungen in diesen AGB.
1.3 Abweichende Bedingungen des Käufers sind ausgeschlossen.
2. Verkaufsformate (insbesondere B2B)
2.1 Der Verkauf kann erfolgen über:
2.2 Bei Auktionen kommt der Vertrag mit Zuschlag zustande. Der Zuschlag ist verbindlich.
2.3 Mit Zuschlag ist der Käufer zur Abnahme und Zahlung verpflichtet.
2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Fahrzeugzustand und Bewertung
3.1 Alle Fahrzeuge sind gebrauchte Fahrzeuge mit alters- und laufleistungsbedingtem Verschleiß.
3.2 Zustandsbeschreibungen erfolgen anhand interner oder externer Bewertungssysteme (z.B. Zustandsberichte, Fotos, Gutachten).
3.3 Diese Angaben dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
3.4 Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Zustand bei Übergabe.
3.5 Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf das Recht, sich auf Irrtum oder Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Zustand oder Wert zu berufen.
4. Besichtigung und Risiko
4.1 B2B-Käufer kaufen Fahrzeuge ausdrücklich „wie besichtigt“ bzw. „wie gesehen“, auch wenn keine physische Besichtigung erfolgt ist.
4.2 Unterlässt der Käufer die Besichtigung, erfolgt der Kauf auf eigenes Risiko.
5. Preise und Zahlung
5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (B2B) bzw. brutto (B2C).
5.2 Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsabschluss fällig. Verzug tritt ein, wenn der LN seiner kontoführenden Bank nicht spätestens am Tag der Fälligkeit den Auftrag zur Überweisung auf das Konto des LG erteilt.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt:
6. Abnahmeverpflichtung, Vertragsstrafe und Standkosten
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen ab Zuschlag bzw. Vertragsabschluss abzunehmen.
6.2 Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist der Verkäufer berechtigt, Stand- bzw. Lagerkosten zu verrechnen. Diese betragen mindestens EUR 15 pro Kalendertag und Fahrzeug, vorbehaltlich eines höheren nachgewiesenen Schadens.
6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Käufers an einen Dritten zu verbringen oder einzulagern.
6.4 Bei Nichtabnahme ist der Verkäufer zusätzlich berechtigt:
6.5 Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
7. Gefahrübergang
7.1 Im B2B geht die Gefahr bereits mit Zuschlag bzw. Vertragsabschluss auf den Käufer über.
7.2 Im B2C geht die Gefahr mit Übergabe über.
8. Gewährleistung und Reklamationen
8.1 B2B
8.2 B2C
9. Haftung
9.1 Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2 Im B2B-Bereich: Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9.3 Für B2B wird die Haftung maximal mit dem Kaufpreis begrenzt.
9.4 Grobe/leitchte Fahrlässigkeit und Vorsatz müssen vom Käufer bewiesen werden.
10. Eigentumsvorbehalt und Eigentumsübergang
10.1 Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sowie bis zur vollständigen Übergabe aller Fahrzeugdokumente (insbesondere Zulassungspapiere, Typenschein, COC) im Eigentum des Verkäufers.
10.2 Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Zahlung und Dokumentenfreigabe durch den Verkäufer.
10.3 Eine Weiterveräußerung oder Verfügung über das Fahrzeug vor Eigentumsübergang ist unzulässig.
11. Dokumente und Export
11.1 Fahrzeugdokumente werden erst nach vollständiger Zahlung übergeben.
11.2 Bei Exportgeschäften ist der Käufer verpflichtet, alle steuerlichen Nachweise (z. B. Gelangensbestätigung) zu erbringen.
11.3 Bei Nichterbringung haftet der Käufer für sämtliche Steuern und Abgaben.
12. Rücktritt
12.1 Der Verkäufer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten bei:
12.2 Schadenersatz bleibt vorbehalten.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
14. Gerichtsstand und Recht
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist Wien.
14.3. Der Käufer erklärt, alle in Österreich anwendbaren Geldwäsche- und Sanktionsvorschriften zu befolgen, den jeweils gültigen Code of Conduct des Verkäufers (im B2C Bereich: sinngemäß für Konsumenten einzuhalten) und dessen Grundsätze in seinem Verhalten zu berücksichtigen. Der Kunde ist verpflichtet dem Verkäufer erforderlichen Angaben und Dokumente in Zusammenhang mit Compliance Verpflichtungen und der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (zB nach dem FM-GWG, dem WiEReG) bei Aufforderung unverzüglich zu übermitteln.
15. Schlussbestimmungen
Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, hat - sofern dadurch nicht die wechselseitigen Hauptleistungspflichten der Parteien betroffen sind - nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.
Stand 19.03.2026