Für Ihre Registrierung ist der Upload Ihres Handelsregisterauszugs bzw. der Gewerbeanmeldung sowie eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Um auf den für Autohändler reservierten Bereich zugreifen zu können, muss Ihr Unternehmen im Handelsregisterauszug bzw. in der Gewerbeanmeldung mit dem Vermerk „Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen legitimiert sein. Ist Ihr Unternehmen kein registrierter Autohändler, ist der Kauf von Fahrzeugen nicht gestattet.
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